20. Februar 2025
#holsteinerheldinnen Modifikation der Vergabe von Verbandsprämien

Stuten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können beim Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V. mit einer Prämie ausgezeichnet werden. Das sind die Bezirksprämie, die Verbandsprämie und die Staatsprämie in aufsteigender Reihenfolge der Wertigkeit. Auf der Delegiertenversammlung Ende des vergangenen Jahres wurde eine Satzungsänderung beschlossen, die herausragende Sportlichkeit von Stuten belohnt und eine Verleihung der Verbandsprämie aufgrund dieser zugänglicher macht.

Zuchtleiter Stephan Haarhoff erklärt in diesem Video, welche Modifikation für die Vergabe einer Verbandsprämie ab sofort gilt: 

Noch einmal zusammengefasst…
Bisher war es so, dass drei- oder vierjährige Stuten mit Abstammungsvoraussetzungen zur Hengstmutter ausschließlich dann eine Verbandsprämie erhalten konnten, wenn sie eine Gesamtnotensumme von 52 Punkten in der Eintragung erreicht haben. Der Typ musste dabei mindestens mit der Note 8 bewertet worden sein und das Stockmaß mind. 1,60 Meter betragen. Außerdem sollten sie an der jährlichen Verbandsstutenschau in Elmshorn teilnehmen. 

Ab sofort ist es so, dass drei- und vierjährige Stuten mit Abstammungsvoraussetzungen einer Hengstmutter eine Verbandsprämie auch dann erhalten können, wenn die Bonitierung bei der Eintragung geringfügig niedriger ausgefallen ist, sie sich aber bei ihrer Zuchtstutenprüfung durch enorme Sportlichkeit profiliert haben: Möglich ist die Vergabe einer Verbandsprämie auch bei einer Gesamtnotensumme von 50 oder 51, wobei die Typnote mindestens eine 7 sein muss und die Stute ein Stockmaß von mind. 1,60 Meter erreicht. Sie sollte an der Verbandsstutenschau teilnehmen und kann die Verbandsprämie erhalten, wenn sie die Zuchtstutenprüfung mit einer Durchschnittsnote von 8,5 abgeschlossen hat. Darüber hinaus können diese Stuten auf Antrag des Besitzers nachträglich eine Verbandsprämie erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Eintragung noch keine erfolgreich abgelegte Zuchtstutenprüfung mit mind. 8,5 nachweisen können, aber als vier- bis sechsjährige Pferde bestimmte altersgemäße Turniersporterfolge erreichen.

Die Vergabe der Staatsprämie erfolgt nach Maßgabe des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein und bleibt, wie bisher bekannt: 52 Punkte bei der Stuteneintragung (Typnote mind. 8), Stockmaß mind. 1,60 Meter, sowie ein positives Ergebnis in einer Zuchtstutenprüfung mit Durchschnittsnote von mind. 7,0.

Die Serie #holsteinerheldinnen ist unseren Holsteiner Stuten gewidmet. Hier erfahren Sie Wissenswertes zur Geschichte, zu Holsteiner Stutenstämmen und zu Neuerungen in Sachen Stuteneintragung, Vergabe von Prämien und weiterem mehr. 

Teil 1: Bedeutung Stutenstämme

Teil 2: Stuteneintragungen

Foto: Janne Bugtrup 

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