Hengste

HENGSTE

Der Hengstverteilungsplan

Hier finden Sie die Hengste, die für die aktuelle Zuchtsaison von den Hengsthaltern zuchtaktiv gemeldet wurden und aktuell im Hengstbuch I des Holsteiner Verbandes eingetragen sind.

Hier geht's zum Hengstverteilungsplan

Wenn Sie Hengste benutzen wollen, die an dieser Stelle nicht aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte unbedingt vor der Bedeckung an die Geschäftsstelle des Holsteiner Verbandes in Kiel (+49 431 305 996 52) um abzuklären, ob und wenn ja welche Papiere Sie  für die aus solchen Anpaarungen fallenden Fohlen erhalten können und welche Kosten damit verbunden sind.

Die Hengstkörung

Die entscheidende Selektionsschwelle bei den Hengsten ist die Körung. Die Körung erfolgt entweder im Alter von zweieinhalb Jahren an der Hand (Junghengstkörung) oder für ältere Hengste (Körung im Frühjahr (März/April) unter dem Reiter. Dreijährige Hengste werden auf der Frühjahrskörung an der Hand vorgestellt.

Die Junghengstkörung ist das größte Ereignis im Ablauf des Zuchtjahres. Seit 2023 wird die Junghengstkörung im Dezember auf der Verbandsanlage in Elmshorn abgehalten.

 

Junghengstkörung im Dezember

Frühjahrskörung im März/April

Hofkörung

Die Hengstleistungsprüfung

Körung bezieht sich vorrangig auf die Exterieurbeurteilung der Hengste.

Aussagen zur Eigenleistung werden lediglich über die Beurteilung des Freispringens getroffen. Die erste offizielle Beurteilung der Eigenleistung erfolgt im Rahmen der Hengstleistungsprüfungen. Die Hengstleistungsprüfung wurde mit Beginn des Jahres 2025 in ein mehrstufiges Punktesystem umgewandelt.

Im Rahmen dieser HLP-Neukonzeption haben die Hengsthalter die Möglichkeit Ihre Hengste in 50-tägigen Leistungsprüfungen, Veranlagungsprüfungen (kurz) oder HLP-Wertungsprüfungen vorzustellen bzw. prüfen zu lassen. 

 

Informationen zur Hengstleistungprüfung

Abbildung: Historische Hengstleistungprüfung

Die Hengstbucheintragung

Die Eintragung eines Hengstes in das Hengstbuch I erfolgt nach Ablegung der beiden Selektionsschritte Körung und Hengstleistungsprüfung.

Darüber hinaus können Hengste mit einer Holsteiner Tierzuchtbescheinigung und Fremdbluthengste, die bei einem der WBFSH angeschlossenen Verband gekört sind und einen für das Holsteiner Pferd außergewöhnlichen züchterischen Wert haben, bei Erfüllung der in der Satzung festgelegten Voraussetzungen in das Hengstbuch I eingetragen werden. (Auf diesem Weg eingetragene Hengste müssen nicht auf einer Körveranstaltung des Holsteiner Verbandes vorgestellt werden.)

Hier geht's zu den Voraussetzungen

In das Hengstbuch Holstein Global können alle mindestens dreijährigen Hengste eingetragen werden, die bei einem WBFSH angeschlossenen Zuchtverband gekört und eingetragen sind, einer Veredlerrasse angehören, die im Zuchtprogramm des Holsteiner Verbandes aufgeführt sind und das Ergebnis einer altersentsprechenden Hengstleistungsprüfung vorweisen können. 

Flyer HOLSTEIN GLOBAL

Die Details zur Hengstbucheintragung finden Sie im Teil B (Zuchtprogramm) der Satzung.

Holsteiner Satzung

 

Die Zuchtwertschätzung

Zur Einschätzung der Vererbung eines Hengstes werden jährlich die Ergebnisse der aktuellen Zuchtwertschätzung veröffentlicht.

Zum Ende jedes Zuchtjahres erhält jeder Züchter die Zuchtwerte seiner Zuchtpferde (Hengste und Stuten) mit der Bestandsmeldung.

Lesen Sie alle Details zur Zuchtwertschätzung
 

Zuchtwerteinschätzung