Holsteiner Fohlen
FOHLEN
Von der Geburt zur Registrierung
Jedes Jahr erblickt eine neue Generation Holsteiner Fohlen das Licht der Welt und garantiert so den Fortbestand der weltweit erfolgreichen Holsteiner Pferdezucht.
Das Fohlenjahr beginnt mit der Geburt des Nachwuchses. Die Geburt des Fohlens muss dem Holsteiner Verband über die Abfohlmeldung gemeldet werden. Die Abfohlmeldung erhält jeder Besitzer einer eingetragenen oder bedeckten Stute zum Jahresbeginn mit der Beitragsrechnung. Voraussetzung dafür ist, dass die Bedeckung durch den Hengsthalter im Jahr zuvor gemeldet wurde.
Nach erfolgreicher Meldung erhält der Züchter alle Unterlagen, die er für die Registrierung des Fohlens bei einem Prämierungs-/Registrierungstermin benötigt.
Fohlenstatistik: Zahlen zum Fohlenjahrgang 2024
Achtung Züchter!
Fohlenmeldungen müssen bis zum 30.Mai 2025 bei der Abt. Zucht des Holsteiner Verbandes, Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel, eingegangen sein, um im Fohlenkatalog 2025 erscheinen zu können. Später eintreffende Meldungen können aufgrund der Drucklegung nicht mehr im Hauptkatalog berücksichtigt werden, sie erscheinen im Nachtrag.

FOHLEN
Die Fohlenchampionate
Die Fohlen können sich auf den Prämierungsterminen für das Fohlenchampionat des Körbezirkes qualifizieren.
Im Rahmen des R+V Fohlenchampionats am 24. August 2025 werden die jahrgangsbesten Fohlen gekürt.
Ergebnisse der Fohlenchampionate in Schleswig-Holstein:
Ergebnisse aus dem Körbezirk Europa:
