Haben Sie schon daran gedacht, Ihre Holsteiner Fohlen dieses Jahres zu melden? Das sollten Sie nach Möglichkeit bis Ende Mai erledigen.
Denn Fohlenmeldungen müssen bis zum 30. Mai 2025 bei der Abteilung Zucht des Holsteiner Verbandes (Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel) eingegangen sein, um im Fohlenkatalog 2025 erscheinen zu können. Später eintreffende Meldungen können aufgrund der Drucklegung nicht mehr im Hauptkatalog berücksichtigt werden, sie erscheinen im Nachtrag.
Sie können die Geburt Ihres Fohlens mit der Abfohlmeldung per Post, per E-Mail (wessel@holsteiner-verband.de) oder per Fohlen-Onlinemeldung melden.
Als Mitglied des Verbandes können Sie sich hier für den Mitgliederbereich (Holsteiner Online) registrieren. Unter ‚Mein Pferdebestand‘ sind u.a. die Stuten aufgeführt, für die Bedeckungen aus 2024 gemeldet sind (Bedeckte Stuten). Ist eine Bedeckung erfasst, kann über den Button ‚Abfohlung melden‘ das geborene Fohlen mit den notwendigen Angaben online gemeldet werden. Bitte erfassen Sie dort auch, wenn kein Fohlen geboren wurde bzw. die Stute güst geblieben ist. Sollte keine Bedeckung erfasst sein, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Hengsthalter.
Anleitung Online-Abfohlmeldung
Weitere Informationen zum Thema Fohlen finden Sie hier:
Foto: Janne Bugtrup