Holstein Global
Der Holsteiner Verband hat sein Zuchtprogramm erweitert, um Züchtern von Pferden der Veredlerrassen einen Einstieg in die Holsteiner Zucht zu ermöglichen. Es können sowohl Stuten als auch Hengste der im Zuchtprogramm des Holsteiner Verbandes zugelassenen Veredlerrassen im Zuchtbuch des Holsteiner Verbandes eingetragen werden und deren Nachkommen am Holsteiner Zuchtprogramm teilnehmen.
Stutbuch Holstein Global
Ist die Stute bei einem der WBFSH angeschlossenen Zuchtverband eingetragen und gehört sie einer im Zuchtprogramm des Holsteiner Verbandes aufgeführten Veredlerrasse an, kann sie zur Eintragung in das Stutbuch Holstein Global vorgestellt werden. Möglichkeiten zur Eintragung gibt es auf Sammelplätzen in Schleswig-Holstein, in ganz Deutschland und im Ausland.
Nachkommen dieser Stuten
Die Nachkommen dieser Stuten – die nächste Generation also – werden in das Fohlenbuch des Holsteiner Verbandes aufgenommen. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung. Und zwar müssen sie von einem Hengst abstammen, der in das Hengstbuch I des Holsteiner Verbandes eingetragen ist. Die Fohlen erhalten einen Holsteiner Abstammungsnachweis I. Die so registrierten Fohlen können als dreijährige Stuten in das Stutbuch I eingetragen und die Hengste zur Körung vorgestellt werden.
Hengstbuch Holstein Global
Ein mindestens dreijähriger Hengst kann auf Anfrage beim Holsteiner Verband in das Hengstbuch Holstein Global eingetragen werden, wenn er bei einem WBFSH-angeschlossenen Zuchtverband gekört und eingetragen ist, einer Veredlerrasse angehört, die im Zuchtprogramm des Holsteiner Verbandes aufgeführt ist und das Ergebnis einer altersentsprechenden Hengstleistungsprüfung vorliegt.
Nachkommen dieser Hengste
Die Nachkommen dieser Hengste werden im Fohlenbuch des Holsteiner Verbandes registriert, sofern sie aus einer in das Stutbuch I eingetragenen Stute stammen. Sie erhalten einen Holsteiner Abstammungsnachweis I. Genau wie bei den Stuten nehmen weibliche und männliche Nachkommen am Zuchtprogramm des Holsteiner Verbandes teil.
Informationen zur Holsteiner Zucht
STUTENEINTRAGUNGEN sind auf Sammelplätzen oder auf Anfrage auf dem Hof möglich. In Schleswig-Holstein finden die Stuteneintragungen im Mai statt, im erweiterten Zuchtgebiet Ende Juni bis September. Die genauen Termine und das Anmeldeformular finden Sie hier.
REGISTRIERUNG VON FOHLEN: Die Geburt des Fohlens melden Sie bitte über die Geburtsmeldung an den Holsteiner Verband. Nach erfolgreicher Meldung erhalten Sie alle Unterlagen, die für die Registrierung des Fohlens bei einem Prämierungs-/Registrierungstermin nötig sind. Weitere Informationen zu Fohlen finden Sie hier.