
Sie möchten Ihr Fohlen beim Holsteiner Verband eintragen lassen und fragen sich, welche Möglichkeiten es gibt? Sie möchten wissen, welche Voraussetzung ein Fohlen erfüllen muss, um eine begehrte Prämie zu erhalten? Die Serie Holsteiner Leitfaden gibt Antworten auf diese und andere Fragen rund um das Thema Holsteiner Pferdezucht.
Um ein Fohlen beim Holsteiner Verband eintragen zu lassen, muss die Mutter bei der Registrierung des Fohlens in Schleswig-Holstein im Zuchtbuch des Holsteiner Verbandes eingetragen sein (Informationen zur Stuteneintragung). Nach der Geburt Ihres Fohlens muss dieses zunächst einmal ordnungsgemäß in der Geschäftsstelle des Holsteiner Verbandes in Kiel gemeldet werden: Die Geburt muss innerhalb von 28 Tagen mit der originalen Geburtsmeldekarte (Deckkarte des Hengsthalters) per Post, per E-Mail oder per Fohlen-Onlinemeldung vom Stuteneigentümer gemeldet werden.
Nach Eingang der Geburtsmeldungen werden die Prämierungskarten mit der Grafikvorlage (Abzeichendiagramm) erstellt und an die Stuteneigentümer versendet. Die Unterlagen für eine Abstammungsüberprüfung (Haarprobe) und der zur Kennzeichnung benötigte Transponder werden auch mit den Prämierungsunterlagen versandt. Bitte veranlassen Sie, dass Ihr Tierarzt oder eine berechtigte Person Ihr Fohlen mit dem Transponder auf der linken Halsseite im Bereich des Nackenbandes (dritter bis vierter Halswirbel) bereits einige Tage vor dem Registrierungstermin kennzeichnet.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Fohlen beim Holsteiner Verband registrieren zu lassen: durch die Vorstellung auf einem Eintragungsplatz, bei einem Hoftermin oder per digitaler Eintragung.
Traditionelle Sammelplätze
Ab Ende Juni finden in Schleswig-Holstein die Fohlenregistrierungen auf verschiedenen Plätzen in den jeweiligen Körbezirken statt. Außerhalb von Schleswig-Holstein ist die Fohlenregistrierung mit der Möglichkeit der Stuteneintragung kombiniert. Diese traditionellen Sammelplätze bieten dem Züchter viele Vorteile und werden vom Holsteiner Verband als die bedeutendste Form der Fohlenregistrierung angesehen, um im Zeitalter der Digitalisierung den direkten Kontakt zum Züchter und bewährte Traditionen zu erhalten: Sie kommen in direkten Kontakt mit der Beurteilungskommission und dem Team des Holsteiner Verbandes, sodass sich ausführliche Auskünfte und Beratungsmöglichkeiten ergeben. Die Beurteilung und Kommentierung Ihres Fohlens erfolgt durch erfahrene Richter und sie erhalten optimale Rahmenbedingungen für die Präsentation Ihrer Pferde. Außerdem wird der Vergleich mit anderen Fohlen möglich, sodass eine Rangierung und Auswahl der besten Fohlen für das Fohlenchampionat im jeweiligen Körbezirk erfolgen kann: Die Siegerfohlen qualifizieren sich für das R+V/VTV Fohlenchampionat im Herbst während der Holsteiner Fohlentage am 20. August 2023 in Elmshorn.
Die Züchter aus dem erweiterten Zuchtgebiet werden gebeten, Ihr Fohlen mit dem gelben Formular (den Prämierungsunterlagen beiliegend) für einen Prämierungs-/Registrierungstermin anzumelden. Hier geht es zu den Terminen. Für Hoftermine im erweiterten Zuchtgebiet melden Sie Ihr Fohlen mit dem Anmeldungsformular Hofbrenntermin im erweiterten Zuchtgebiet an. Hier geht es zur Anmeldung zur Fohleneintragung via Hoftermin für auswärtige Mitglieder.
Die Fohlenprämie
Auf den Prämierungsterminen werden die Fohlen zur Beurteilung den Kommissionsmitgliedern bei Fuß der Mutter vorgestellt. Dabei werden die Fohlen im Schritt und Trab gezeigt. Die Merkmale Typ und Bewegung werden je mit einer Note bewertet. Die Typnote beinhaltet die Korrektheit des Körperbaus und den altersgemäßen Entwicklungszustand. Die Bewegungsnote wird vorrangig durch die Trabbewegung bestimmt. Sie kann auch durch die Schritt- und Galoppbewertung ergänzend beeinflusst werden. Eine Fohlenprämie wird an Fohlen vergeben, die in beiden Merkmalen mindestens die Note 7 erhalten haben. Seit 2010 wird bei den Fohlenprämierungsterminen zusätzlich auch die lineare Beschreibung durchgeführt.
Meldung für den Hauptkatalog bis 26. Mai 2023
Die Prämierungskarte muss vor Ort vorgelegt werden und das Fohlen sollte bei der Vorstellung mindestens vier Wochen alt sein. Der Transponder wird im Anschluss an die Vorstellung auf einem Sammelplatz in Ihrem Körbezirk abgelesen und mit dem Barcode auf der Erfassungskarte abgeglichen. Dabei erfolgen auch die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung und die Kontrolle der Farb- und Abzeichenbeschreibung der Fohlen sowie die Kontrolle der Grafik. Die Daten der Geburtsmeldekarte sind auch die Grundlage zur Erstellung des Fohlenprämierungskatalogs. Im Hauptkatalog werden alle Geburtsmeldungen berücksichtigt, die bis zum 26. Mai 2023 in der Geschäftsstelle des Verbandes in Kiel eingegangen sind. Geburtsmeldungen, die nach der Frist eingehen, werden im Katalog für die Nachprämierungstour veröffentlicht.
Hier finden Sie alle Prämierungstermine 2023:
Der Hoftermin
Wollen oder können Sie mit Ihrem Fohlen und der Stute nicht vom Hof fahren, können Sie zwischen einem persönlichen Eintragungstermin (Hoftermin) oder einer digitalen Eintragung wählen. Für einen Hoftermin melden Sie sich bitte bis spätestens 30. Juni eines Jahres im Kieler Büro an. Dort werden die Anfragen gesammelt und im Herbst eine Tour organisiert. Sie erhalten Ende August eine Bestätigung Ihrer Anfrage zum Hoftermin. Ein Hoftermin bedeutet, dass Sie in den direkten Kontakt mit der Beurteilungskommission treten, deshalb ausführliche Auskunft und Beratung erhalten können. Die Beurteilung und Kommentierung Ihres Fohlens erfolgt durch erfahrene Richter, der Chip kann direkt vor Ort gesetzt werden und Sie müssen die Stute und das Fohlen nicht transportieren. Allerdings entfällt der Vergleich mit anderen Fohlen sowie der Austausch mit anderen Züchtern und die Präsentationsbedingungen sind gegebenenfalls nicht optimal.
Digitale Registrierung
Sie haben auch noch die Möglichkeit, Ihr Fohlen digital registrieren zu lassen: Auf Anfrage im Kieler Büro (bergmann@holsteiner-verband.de oder wolf@holsteiner-verband.de) erhalten Sie detaillierte Informationen dazu. Eine digitale Registrierung bedeutet, dass alle erforderlichen Vorgänge auf digitalem Wege durchgeführt werden, sodass ein Transport von Stute und Fohlen entfällt. Optimale Präsentationsbedingungen, Züchteraustausch und Vergleich mit anderen Fohlen sind in diesem Fall nicht gewährleistet.
Liegen alle Informationen (originale Geburtsmeldekarte, Ergebnis der DNA-Abstammungsüberprüfung, Tierhalternummer, Bestätigung der Transponderkennzeichnung) in der Geschäftsstelle in Kiel vor, können der Equidenpass und die Eigentumsurkunde gedruckt werden.
Wir helfen gerne!
Wenn Sie Fragen zur Eintragung und Prämierung von Fohlen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Kiel:
Götz Hartmann: Telefon: 0431-305996 1, Mail: hartmann@holsteiner-verband.de
Züchter außerhalb Schleswig-Holsteins wenden sich bitte an Dr. Stefanie Bergmann: Telefon: 0431-305996 51, Mail: bergmann@holsteiner-verband.de
Katarzyna Wolf: Telefon: +49 431 305996 51, Mail: wolf@holsteiner-verband.de
Foto: Janne Bugtrup








