22. Mai 2025
Schleswig-Holsteinischer Landtag setzt sich für Überprüfung der GOT ein

Im April hatten der Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V. und andere Pferdesport- und -Zuchtverbände bei einer mündlichen Anhörung zu den Auswirkungen der Tierärztegebührenordnung (GOT) vor dem Umwelt- und Agrarausschuss Stellung bezogen und eine vorzeitige Evaluierung der GOT gefordert. Der Schleswig-Holsteinischen Landtag hat nun bekanntgegeben, sich über die GOT beraten zu wollen.

„Der Landtag fordert geschlossen, die Tierärztegebührenordnung (GOT) rasch auf den Prüfstand zu stellen,“ lautet es in einer Pressemitteilung des Landtags. „Die derzeitige Fassung habe ,vielerorts zu Überforderung bei Tierhalterinnen und Tierhaltern, Tierschutzvereinen, Tierheimen und freiberuflichen Tierärztinnen und Tierärzten‘ geführt, heißt es in einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen. Ziel müsse ,eine transparente, sozial ausgewogene und praxistaugliche Gebührenordnung‘ sein, und zwar ,im Schulterschluss mit der Tierärzteschaft‘. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Bislang ist ein Check der GOT für Ende 2026 anberaumt.“ Die gesamte Pressemitteilung hier.

Zur Sache:
Viele Tierbesitzer sind in den vergangenen Jahren mit deutlich höheren Kosten für die tierärztliche Versorgung konfrontiert worden. Dieser drastische Anstieg hat seine Ursache in der Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) seit Ende 2022. Die GOT regelt die Vergütung für verschiedene tierärztliche Leistungen. Gerade im Bereich der Heimtiere und Pferde mussten sich viele Tierhalter an größtenteils erheblich höhere Tierarztkosten gewöhnen als die im Vorhinein angestrebten Mehrkosten von 20 bis 25 Prozent. Der Preisanstieg bezieht sich beispielsweise auch auf die Kosten für Besamungen, Trächtigkeitsuntersuchungen und ähnliche zucht- und mittelfristig auch sportrelevante Behandlungen. In Zusammenarbeit mit den anderen schleswig-holsteinischen Zucht- und Sportverbänden sowie weiteren Organisationen hat der Holsteiner Verband in der mündlichen Anhörung die bisherigen negativen Auswirkungen der GOT vorgetragen. Bereits leichte Rückgänge der Mitgliederzahlen sowie der fortgeschriebenen Zuchtstuten seien seit Inkrafttreten der angepassten GOT ebenso zu verzeichnen wie der besorgniserregende Rückgang der Bedeckungszahlen sowie der registrierten Fohlen. Allein die Zahl der registrierten Fohlen beim Holsteiner Verband war in den vergangenen zwei Jahren um etwa 15 Prozent zurückgegangen. Eine Abwanderung der Züchter ins grenznahe Ausland – dorthin, wo keine Bindung an die GOT besteht – aufgrund der geringeren Besamungs- und Tierarztkosten sei eine der Folgen. Somit entstehe in der Folge auch ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Hengsthalter. Ein bedeutender Aspekt in den Gesprächen um die GOT sei zudem der des Tierschutzes: Die rasant gestiegenen Tierarztkosten stellen viele Besitzer vor signifikante Herausforderungen und diese gingen so weit, dass manche Tierhalter vor schwierige Entscheidungen gestellt würden, weil sie sich die Versorgung ihrer Tiere nicht mehr leisten könnten. 

Die Vertreter der Verbände forderten in der mündlichen Anhörung im April den Umwelt- und Agrarausschuss auf, eine Empfehlung zur zeitnahen Evaluierung der GOT zu formulieren, ihre Schwächen zu beseitigen und somit ihre Akzeptanz zu sichern. Gemeinsam mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hatten die Zuchtverbände sich zuvor immer wieder ausgetauscht, eine Petition gestartet und eine Ansprache der jeweiligen Landespolitik angestrebt, um eine zeitnahe Evaluierung der GOT zu erreichen. 

 

Foto: Janne Bugtrup 

 

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