Hofkörung

Hofkörung

In besonderen Ausnahmefällen kann eine Körung auf dem Betrieb des Hengsthalters durchgeführt werden.

Voraussetzung: Der Hengst ist bei einem der WBFSH angeschlossenen Zuchtverband gem. B 7.1 der Satzung bereits gekört und kann eine altersentsprechende Hengstleistungsprüfung vorweisen.