07. Oktober 2024
Erinnerung: Nicht-Trächtigkeitsbescheinigungen bis zum 15. Oktober einreichen

Die Decksaison ist beendet und wir möchten daran erinnern, dass tierärztliche Bescheinigungen über Nicht-Trächtigkeit bis zum 15. Oktober 2024 bei der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH vorliegen müssen.

Sollte der Hengsthaltungs GmbH bis zum 15. Oktober 2024 keine tierärztliche Bescheinigung über Nicht-Trächtigkeit vorliegen, wird vom Vorliegen einer erfolgreichen Bedeckung und somit von einer Trächtigkeit ausgegangen, sodass sodann mit Ablauf des 15. Oktober 2024 zusätzlich die Trächtigkeitsrate für den zuletzt genutzten Hengst fällig und in Rechnung gestellt wird. 

Für Bescheinigungen über Nicht-Trächtigkeiten, die nach dem 1. November 2024 in der Geschäftsstelle in Elmshorn eintreffen, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro zzgl. MwSt. fällig. Für Nicht-Trächtigkeits-Bescheinigungen, die nach dem 31. Dezember 2024 in der Geschäftsstelle in Elmshorn eingehen, wird die volle Trächtigkeitsrate in Rechnung gestellt.

 

Foto: Janne Bugtrup 

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Anna Pautze
Abrechnung & Deckgelder
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