Mehr als ein Holsteiner kann ein Mensch nicht werden!
Werden Sie Mitglied im Holsteiner Verband.
In unserem Land zwischen den Meeren ist die Pferdezucht und der Pferdesport seit Jahrhunderten zu Hause - Schleswig-Holstein, das Pferdeland zwischen den Meeren. Mittlerweile ist unsere Holsteiner Pferdezucht weltberühmt, hat viele Fans aus den unterschiedlichsten Nationen und weltweit züchten Menschen mit Holsteiner Pferden.
Wir laden Sie gern ein - werden Sie Mitglied im Holsteiner Verband - werden Sie Teil der großen Idee, die besten Holsteiner Pferde zu züchten. Ganz egal wo Sie auf der Welt zuhause sind, wir freuen uns auf Sie.
Mitgliedschaft
Der Verband hat ordentliche Mitglieder (aktiv und passiv), Mitglieder auf Zeit und Ehrenmitglieder bzw. -vorsitzende.
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder juristische Person werden, die die Voraussetzungen des Tierzuchtgesetzes in der jeweils gültigen Fassung erfüllt und die Satzung des Verbandes in der jeweils gültigen Fassung anerkennt.
Ein Mitglied auf Zeit besitzt für den Zeitraum eine Jahres ab dem Tag der Aufnahme die vollwertigen Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds. Ein Mitglied auf Zeit kann jederzeit durch eine Erklärung in Textform die Mitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft umwandeln.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (Zuchtgemeinschaften) dürfen aus höchstens zwei Verbandsmitgliedern gebildet werden, von denen eines dem Verband als alleinvertretungsberechtigt benannt werden muss. Demjenigen gegenüber können in der Folge Erklärungen mit Wirkung gegen beide abgegeben werden.
Die Mitgliedschaft ist nicht vererblich, aber im Falle der Rechtsnachfolge bezüglich des Zuchtbetriebes einer natürlichen Person übertragbar.
Aktive und passive Mitgliedschaft
Man unterscheidet zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft. Hat ein ordentliches Mitglied keine Zuchtstute in seinem Bestand gemeldet, so gilt die Mitgliedschaft als passiv. Ordentliche Mitglieder mit eingetragenen Zuchtpferden gelten als aktive Mitglieder.
Ehrenmitglieder & -vorsitzende
Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Förderung des Verbandes verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Delegiertenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Ein Ehrenmitglied, das bereits das Amt des Vorsitzenden ausgeübt hat, kann auf demselben Wege zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Ehrenmitglieder bzw. -vorsitzende sind von der Beitragszahlung befreit.
Wie werde ich Mitglied?
Mitglied werden Sie, indem Sie bei der Abteilung Zucht des Holsteiner Verbandes in Kiel eine Beitrittserklärung anfordern, diese unterschrieben zurücksenden und den Mitgliedsbeitrag bezahlen. Als Mitglied erhalten Sie monatlich die Zeitschrift PFERD+SPORT, die Sie über alle Nachrichten und Termine des Zuchtgeschehens innerhalb des Holsteiner Verbandes, des Pferdestammbuches Schleswig Holstein/Hamburg, des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein udn des Landesverbandes der Reit- und Fahrvereine Hamburg informiert.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres mit einem eingeschriebenen Brief an den Verband gekündigt werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Silke Stopp gerne zur Verfügung.
Fr. Silke Stopp
Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V.
Steenbeker Weg 151
24106 Kiel
Tel. +49 431 305996-4
Fax +49 431 336142
e-mail: stopp@holsteiner-verband.de