Stephan Haarhoff
Zuchtleiter
Verband Kiel
Steenbeker Weg 151
24106 Kiel
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Verband Kiel
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Geschäftsführung der HV Hengsthaltungs GmbH
Hengststall
Westerstrasse 93
25336 Elmshorn
Geschäftsführung Gesamt-Verband & Vermarktung
Verkaufsstall & Auktion
Westerstraße 93
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Geschäftsführung Gesamt-Verband & Vermarktung
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Assistent der Geschäftsführung
Verband Kiel
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Verkauf
Tel.: +49 4121 4979 39
Fax.: +49 4121 4979-77
Mobil.: +49 170 38 25 465
Verkaufsstall & Auktion
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Verkauf Zuchtstuten & Fohlen
Verkaufsstall & Auktion
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Leiter Hengststall
Hengststall
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Besamungswart & Samenbestellung
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Samenbestellung
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Zentrale
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Lohnbuchhaltung
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Marketing
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Abrechnung & Deckgelder
Hengststall
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Finanzbuchhaltung
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Sekretariat
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Zentrale
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Auswärtige Mitglieder
Verband Kiel
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Projektbetreuung
Verband Kiel
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Mitgliederverwaltung
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Hengstbuch
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Zentrale, Buchhaltung
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Buchhaltung, DNA-Abstammungsüberprüfung
Verband Kiel
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Jung- und Neuzüchterbeauftragte
Mobil.: +49 174 4671841
Verband Kiel
Dorfstraße 29
21524 Brunstorf
Holsteiner Shop
Tel.: +49 431 530194 9
Online Shop
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Assistentin Zuchtbuchangelegenheiten
Verband Kiel
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Kreditorenbuchhaltung
Verband Elmshorn
Westerstraße 93
25336 Elmshorn
Presse
Tel.: +49 176 70542507
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Presse
Tel.: +49 152 55240433
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Stuteneintragung
Wenn Sie mit Ihrer dreijährigen oder einer älteren Stute aktiv züchten möchten, muss die Stute in das Zuchtbuch des Verbandes eingetragen werden.
Bei der Stuteneintragung werden die Stuten an der Hand und im Freilaufen vorgestellt und erhalten Noten für Typ, Oberlinie, Vorderfuß, Hinterfuß, Schritt, Trab und Galopp.
Anhand der Bonitierung und bestimmter Abstammungsvoraussetzung können die Stuten eine besondere Auszeichnung (Prämie) erhalten.
Stuteneintragung
Die Stuteneintragungen in Schleswig-Holstein finden im Mai statt. Für Mitglieder im erweiterten Zuchtgebiet werden die Stuteneintragung und die Fohlenprämierung gemeinsam von Mitte Juni bis Mitte Juli angeboten.
Für die Stuteneintragung bitten wir Sie Ihre 3-jährige oder ältere Stute mit dem Anmeldungsformular für einen Eintragungstermin anzumelden und die Stute auf dem Eintragungsplatz vorzustellen.
Um einen ordentlichen Zeitplan, an dem sich die Stutenbesitzer orientieren können, aufzustellen, ist die schriftliche Anmeldung aller Stuten zur Stuteneintragung unbedingt erforderlich!.
Anmeldeschluss ist der 20.März 2020. Zu diesem Zeitpunkt muss die Anmeldung in der Geschäftsstelle in Kiel vorliegen, da die Drucklegung des Kataloges sich ansonsten verzögert.
Teilnahme an der Verbandsstutenschau 2020:
Dreijährige Stuten von Mitgliedern des erweiterten Zuchtgebietes, die sich zur Teilnahme an der Verbandsstutenschau mit Staatsprämierung am 14.06.2020 qualifizieren sollen, müssen am 18.05.2020 in Elmshorn anlässlich des Termins für Auswärtige Mitglieder vorgestellt werden. Bitte geben Sie dieses auch auf dem Anmeldeformular an.
Weitere Informationen zur Verbandsstutenschau finden Sie hier.
Stuteneintragung
Informationen zum Ablauf der Stuteneintragung in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Imformationen zum Ablauf der Stuteneintragung im erweiterten Zuchtgebiet finden Sie hier.
Ja. Insofern bei der Eintragung einer Stute von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde, wird eine Korrektur der Eintragung vorgenommen.
Die Nachpunktierung von Stuten kann einmalig, grundsätzlich frühestens ein Jahr nach der Eintragung in das Zuchtbuch erfolgen und zwar nach erneuter Vorstellung vor der Stuteneintragungskommission.
Wenn eine Stute aus der Zucht genommen wird, muss der Eigentümer sie bis zum Jahresende mit der Bestandsmeldung für das folgende Zuchtjahr abmelden. Ein Ausscheiden infolge Tod oder Nottötung ist dem Verband unverzüglich anzuzeigen.
Eine abgemeldete Stute kann nach schriftlicher Nachricht durch den Eigentümer unter Beibehaltung ihres früheren Eintragungsstatus jederzeit wieder aufgenommen werden. Die Wiedereintragung ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenordnung des Verbandes finden Sie hier.
Nach schriftlichem Nachweis des neuen Eigentümers einer Stute wird der Eigentumswechsel im Zuchtbuch des Verbandes unverzüglich eingetragen.
Voraussetzung hierfür ist: dass der neue Eigentümer Mitglied des Verbandes ist bzw. wird
dass die Stute in eine Abteilung des Zuchtbuches eingetragen ist.
Das Formular zur Meldung des Eigentumswechsels finden Sie hier.
Die bisher beim Verband geführten Stutenstämme (Stamm-Nr.) werden über die Fohlen weitergeführt und in den Abstammungsnachweisen ausgedruckt.
Neue Stamm-Nummern werden auf Antrag durch den Verband vergeben, wenn die letzten vier Generationen in das Zuchtbuch des Verbandes (H, S und V I) eingetragen sind.
Holsteiner Stuten, die vor ihrer Eintragung in das Zuchtbuch des Verbandes eingegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Eintragung zur Verfügung stehen, können nachträglich in das Ahnenregister des Verbandes eingetragen werden, wenn sie die Abstammungsvoraussetzungen zur Eintragung in einer der drei Abteilungen des Zuchtbuches (H, S oder V1 bzw. ZB I, ZB II oder VB) erfüllen.
Über die Eintragung entscheidet der Vorstand nach Vorlage eines schriftlichen Antrages.